Die Bundesländer haben sich mehrere Jahre Zeit gelassen, die DIN EN 13814 zu prüfen und dann als technische Baubestimmung einzuführen. Nun soll in einem unrealistisch kurzen Zeitraum der Bestand an Anlagen begutachtet, geprüft und eventuell nach- beziehungsweise umgerüstet werden. Die Betreiber haben diese Verzögerung nicht zu vertreten. Um aber die Folgen eines abrupten Normenwechsels zu mindern, haben die Bauaufsichten gemeinsam mit den Sachverständigenorganisationen und den Verbänden Entscheidungshilfen erarbeitet. Ziel ist, den administrativen und finanziellen Aufwand bei der gutachterlichen Prüfung auf Erreichen des in den neuen Normen geforderten Sicherheitsniveaus möglichst gering zu halten. Weitere Informationen unter www.bsmev.de → Mitgliederbereich → Jahresbericht 2013.