Sommerwetter sorgt für Besucherrekord
Hochzufrieden – das ist die Bilanz der Veranstalter des Alstervergnügens. Bei hochsommerlichen Temperaturen war fast eine Million Besucher zu Gast an der Binnenalster. „Sonne, Sommer, Alstervergnügen – ein versöhnlicher Abschluss nach dem verregneten Sommer“, sagt Cordula Stein, Veranstaltungsleiterin des Innenstadtevents, das am Sonntag zu Ende ging.
Mehr als 900.000 Besucher feierten bis Sonntagabend bei bestem Wetter an der Alster. Das Programm war vielfältig: Sportliche Betätigung in Laufbällen oder beim Wakeboarden, das beliebte Feuerwerkfestival, Musik jeglicher Couleur und zahlreiche kleine und große Attraktionen lockten Besucher aus Hamburg ebenso wie aus dem Umland oder Touristen.
Die Currywurst-Steuer
Der Bundesfinanzhof BFH hat in einem aktuellen Urteil neu über die Besteuerung an Imbissbuden entschieden: Entscheidend ist, ob Currywürste oder andere "einfach zubereitete Speisen" im Sitzen oder Stehen verzehrt werden. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen wie Ablagebretter das Essen im Stehen erlauben. Werden dagegen Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt, sind 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten.
Laut Gericht setzen die neuen Kriterien dem alten Streit um die Größe von Verzehrtheken ein Ende. Ein Schlupfloch gibt es dennoch: Werden Tische und Bänke eines Standnachbarn genutzt, zahlt der Budenbesitzer nur den ermäßigten Steuersatz. Die Entscheidungen des BFH beruhen auf einem Urteil des EuGH vom 10. März 2011. Zu begrüßen ist die Anerkennung der Tatsache, dass Imbisse nicht mit Restaurants gleichgestellt sind, sondern auf ihre Speisen nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen.