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Absage des Frühlingsdoms bedroht Existenzen

 

Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus wurde der Hamburger Frühlingsdom abgesagt, so Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. Er sollte vom 27. März bis zum 26. April stattfinden. Die betroffenen Schausteller stehen vor einer dramatischen und existenzbedrohenden Situation für ihre Betriebe. Denn für viele von ihnen ist der Frühlingsdom die erste große Veranstaltung nach dreimonatiger Winterpause – und damit auch die erste Einnahmequelle. 

Wilfried Thal, Präsident des Hamburger Landesverbandes des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller e.V., fordert: „Die Betriebe benötigen nun die maximale Unterstützung von staatlicher Seite. Der Bundesverband hat bereits alle entsprechenden Bundesministerien angeschrieben und auf Landesebene steht ein Gespräch mit dem Senator stehen an. Es müssen klare Maßnahmen zur Rettung der Existenzen erarbeitet werden.“ 

Dazu zählen unter anderem die Veränderung von Steuervorauszahlungen, die Aussetzung von Kreditforderungen etc. „Es werden direkte finanzielle Mittel notwendig sein, da wir keine Umsatzrückgänge haben, sondern wir von einem Totalausfall der Einnahmen für das Schaustellergewerbe sprechen müssen“, sagt Wilfried Thal. „Wir prüfen derzeit, welche Fördertöpfe es gibt oder eingerichtet werden könnten und welche Hilfsfonds für Kleinunternehmen notwendig werden.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten. 

Mehr als zwei Millionen Besucher auf dem Winterdom

 

Positive Bilanz zum diesjährigen Winterdom: Rund 2,2 Millionen Menschen besuchten das größte Volksfest im Norden – und damit mehr, als in den vergangenen Jahren. Insbesondere die Nikolausaktion lockte viele Menschen auf das Heiligengeistfeld. Größere Zwischenfälle hat es nicht gegeben.

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BMVI plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, alle Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zu befreien. Künftig wird es nicht mehr erforderlich sein, Ausnahmegenehmigungen durch die Länderbehörden zu beantragen. Bundesminister Andreas Scheuer hat jetzt den Entwurf einer entsprechenden Ausnahmeverordnung vorgelegt.

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BSM: Neue Kooperation mit R+V-Versicherung

 

Die Bedürfnisse des Schausteller- sowie des Marktwesens sind komplex, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Daher gibt es jetzt eine neue Kooperation des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM) mit der R+V Versicherung. Mit dem Stichwort „BSM“ können sich Schausteller und Marktbeschicker bei der R+V melden und beraten lassen.

Es gibt folgende Angebote:

  • KFZ-Versicherung für die Schausteller-Branche
  • Haftpflichtversicherung
  • Technische Versicherung / Maschinen-Versicherung
  • Versicherung für Logistik / Transport (Zusatzversicherung möglich)
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorge

Hier gibt es weitere Informationen.